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Unsere kompetenten Kooperationspartner,
die unsere Leistung ergänzen.

Über Jahre hat sich unser Team die nötige Erfahrung und Expertise erarbeitet, um Sie bestmöglich zu beraten.
Wir ziehen kompetente Kooperationspartner hinzu, damit Sie in keiner Lebenssituation alleine gelassen sind und das Konzept abgestimmt ist.

Dr. Klaus Höchstetter

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Stiftungsrecht
  • Erbrecht

Wolfgang Steger

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV
Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Gesellschaftsrecht
  • Datenschutzrecht und IT-Recht
  • Vertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Medienrecht

Matthias Weidmann, LLM

  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Diplom-Kaufmann (Universität)
  • LLM
Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Steuerrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht
  • Betriebswirtschaftliche Beratung

Benno von Braunbehrens

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Lebzeitige Vermögensfolge
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Wichtige Fälle, die wir mit unseren Partnern betreut haben.

Selbstanzeigen

Mit der Kanzlei Herrn Dr. Klaus Höchstetters haben wir einige Selbstanzeigen bearbeitet. Wir übernahmen den steuerlichen Part und stimmten und bei jedem Schritt mit unserem Kooperationspartner hinsichtlich der strafrechtlichen Auswirkungen ab. Durch die enge Kooperation konnten wir die Steuernachzahlungen für unsere Mandanten gering halten und strafrechtliche Konsequenzen weitgehend vermeiden.

Gesellschaftsvertrag

Der Ausspruch "Vorsorge ist besser denn Nachsorge" trifft in Bezug auf Gesellschaftsverträge häufig zu. Es sollten vorab mögliche Eventualitäten erwogen werden, um späteren Streitigkeiten und Schadensersatzforderungen vorzubeugen.
Leider wird oftmals aus Kostengründen darauf verzichtet.

Wir setzen auf eine enge Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, sodass steuerliche Auswirkungen wie Tantieme ebenso beachtet wurden, wie Verzugsschäden, aber auch Erbfolge und Ausschließung (Ehevertrag bzw. modifizierte Zugewinngemeinschaft). Nur dann können Sie sich voll und ganz dem Unternehmenserfolg widmen.