Über Jahre hat sich unser Team die nötige Erfahrung und Expertise erarbeitet, um Sie bestmöglich zu beraten.
Wir ziehen kompetente Kooperationspartner hinzu, damit Sie in keiner Lebenssituation alleine gelassen sind und das Konzept abgestimmt ist.
Mit der Kanzlei Herrn Dr. Klaus Höchstetters haben wir einige Selbstanzeigen bearbeitet. Wir übernahmen den steuerlichen Part und stimmten und bei jedem Schritt mit unserem Kooperationspartner hinsichtlich der strafrechtlichen Auswirkungen ab. Durch die enge Kooperation konnten wir die Steuernachzahlungen für unsere Mandanten gering halten und strafrechtliche Konsequenzen weitgehend vermeiden.
Der Ausspruch "Vorsorge ist besser denn Nachsorge" trifft in Bezug auf Gesellschaftsverträge häufig zu. Es sollten vorab mögliche Eventualitäten erwogen werden, um späteren Streitigkeiten und Schadensersatzforderungen vorzubeugen.
Leider wird oftmals aus Kostengründen darauf verzichtet.
Wir setzen auf eine enge Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, sodass steuerliche Auswirkungen wie Tantieme ebenso beachtet wurden, wie Verzugsschäden, aber auch Erbfolge und Ausschließung (Ehevertrag bzw. modifizierte Zugewinngemeinschaft). Nur dann können Sie sich voll und ganz dem Unternehmenserfolg widmen.