Im Zuge der Globalisierung werden zunehmend Tochtergesellschaften und Betriebstätten ausländischer Unternehmen in Deutschland gegründet.
Wir übernehmen die Prüfung oder Erstellung der Jahresabschlüsse – wenn gewünscht auch in englischer Sprache – sowie die steuerliche Betreuung unter Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen.
In Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern beraten wir Sie in allen steuerlichen Fragen im Bezug auf Auslandsinvestitionen.